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Erhaltungsrichtlinien Dunkle Bienen

4. Anerkennung und Kontrolle der Erhalter - Dunkle Bienen

Anerkannte Erhalter sollten Grundkenntnisse über Arten- und Naturschutz, sowie das Biodiversitätsabkommen von Rio besitzen. Sie sollten Kenntnisse über die Evolution, die Biologie, die besondere eiszeitliche Entwicklung der Dunklen Bienen besitzen. Damit sie ihre Tätigkeit als Bewahrer von Natur- und Kulturerbe in Biologie und Wesen der Biene im Unterschied z.B. zu Kaninchenzüchtern einordnen können.

Sie sollten als Imker mit Grundkenntnissen der Vermehrung, Königinnenaufzucht und Reinzucht vertraut sein und die Wertigkeit ihrer Arbeit mit Hilfe dieser Erhaltungsrichtlinien beurteilen können.

Zuständig für die Anerkennung ist die Erhaltungsleitung.

Voraussetzung für die Anerkennung sind:

  • Die Mitgliedschaft in der GEDB e.V. und GEH
  • Nachweis der Teilnahme an den Erhalterlehrgängen oder gleichwertige durch die Erhaltungsleitung anerkannten Ausbildungen.
  • Mitglied im Herdbuch des GEH-Anerkannter Zuchtring Dunkle Bienen mit mindestens zwei ausgewiesenen Reinzuchtmüttern.
  • Jährlicher Nachweis über Reinzucht mit Meldung an die Herdbuchführung.
  • Eigene Aufzeichnungen über Volksgeschichte mit Kasten-Nr. und mit jeweiligen Jahresfarben, vor dem Begattungsflug nummerierte Königinnen zu führen und nach Aufforderung an die Herdbuchführung weiterzuleiten.
  • Verwendung der Reinzuchtkarte mit Eintragungen der Belegstelle
  • Für alle Aufzeichnungen werden einheitliche, von der Erhaltungsleitung vorgegebene Formulare verwendet.
  • Der Erhalter verpflichtet sich, einem Beauftragten der Erhaltungsleitung auf Verlangen Einblick in seine Imkerei und Aufzeichnungen zu geben.
Erlöschen der Anerkennung:
  • Durch schriftlichen Verzicht auf die Anerkennung
  • Verlust der Mitgliedschaft der GEDB e.V. und/oder der GEH-Zuchtring Dunkle Bienen
  • Abweichungen von den Voraussetzungen zur Anerkennung und deren Widerruf durch die Erhaltungsleitung.

5. Belegstellen / künstliche Besamung

In Deutschland gibt es keine für die Reinzucht der Dunklen Bienen geeigneten Belegstellen.
Wir erkennen die jeweiligen Belegstellenordnungen und Zuchtrichtlinien der anerkannten Belegstellen, bei denen wir zu Gast sind an und erklären sie für die Dauer des Belegstellenbesuches als Bestandteil dieser Richtlinien. Künstliche Besamung sind nur in Ausnahmefällen möglich und sollen durch die Erhaltungsleitung genehmigt werden. Begattungen nach der CFTM-Belegstelle benötigen zur Weiterverwendung, ebenso wie Herkünfte ohne Herdbuch, eine Vor- und Nachuntersuchung sowie die Genehmigung der Erhaltungsleitung.

6. Subspeciesbestimmungen/Erhaltungskriterien

Grundlagen einer Bewertung sind die Merkmals- und Eigenschaftsunstersuchungen

  • des Muttervolkes zur Erzeugung von Königinnen (Ei-Spender)
  • des Drohnenvolkes zur Erzeugung von Drohnen (Erbgut der Dohnenmutter)
  • der zur Begattung vorgesehenen Weisel
Voraussetzung für die Empfehlung zur Erhaltungszucht sind
  • Abstammungsnachweis oder Voruntersuchung
  • Eigenschaftenuntersuchung
  • Merkmalsuntersuchung/Subspecieszuordnung
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