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GEH - Anerkannter Zuchtring zum Erhalt der Dunklen Bienen / Gemeinschaft zum Erhalt der Dunklen Biene e.V.

Diskussions-Entwurf - GEH - Bienenkoordinator / GEDB e.V. - Vorsitzender Gerhard Glock, März 2005

Richtlinien für die Erhaltung der Dunklen Bienen der GEH / GEDB e.V. und Unterzeichner

1. Grundlagen der Erhaltung

sind die heimischen / autochthonen Dunklen Honigbienen des deutschsprachigen Raumes, welche durch menschliches Handeln aus nicht nachvollziehbaren Beweggründen ausgerottet werden sollen.

Von den uns bekannten Säulen des Christlichen Abendlandes, der Zeidlerbiene, stehen wir als Natur- und Kulturerbe noch folgenden ökotypen zur Erhaltung in Verantwortung:

*Apis mellifera mellifera melliferaBraune Biene
*Apis mellifera mellifera lehzeniHeidebiene
*Apis mellifera mellifera nigraSchwarze Biene

Diese sollen naturnah und unvermischt in ihren ursprünglichen Verbreitungsgebieten wieder angesiedelt werden.

2. Ziele und Aufgaben

sind die Erhaltung durch Reinzucht innerhalb noch vorhandener Infrasubspecies unter Vermeidung von Inzucht. Dabei soll die Biologie der Honigbienen berücksichtigt werden:

”Hausbienen“ sind Nutztiere aber keine Haustiere, sie können nicht domestiziert werden und sind mit der Wildform identisch.

Alle ”Zuchtmaßnahmen“, welche zur Minderung der Vitalität oder Rassenintegrität beitragen, sollten vermieden werden. Dies sind vor allem Selektionen mit dem Ziel unnatürliche Leistungssteigerungen, überzogene Sanftmut, ”Toleranz“ gegenüber invasiven Parasiten und Schädlingen, Riesenvölker durch krankhafte Pheromonüberschüsse der Königin usw. und Inzuchten wie Linien- oder Geschwisterzuchten, welche zur Erbgutverarmung, diversen Krankheistbildern und zum Verlust der überlebensfähigkeit führen.

Alle Maßnahmen sollten nach Arten- und Naturschutzgesichtspunkten durchgeführt werden, mit Berücksichtigung des Biodiversitätsabkommens von Rio - Nationale(s) Recht/Regelungen Gesetz zu dem übereinkommen vom 5. Juni 1992 über die biologische Vielfalt - BGBI. II S. 1741.(insbes. Artikel 2, Artikel 7 u. Artikel 8)

Angestrebt wird eine möglichst flächendeckende Wiederansiedlung, um das Bestäubungsverhältnis zwischen autochthonen Bienen und Blüten wieder herzustellen, die Artenvielfalt zu sichern und die entstandene Lücke in der Wildbienenpopulation wieder zu schließen.

Der Imker sollte mit einer standortgerechten Biene eine ökologische Bienenhaltung betreiben können. Das heißt, mit einer gesunden ”unverzüchteten“, robusten, der heimischen Natur angepaßten Biene, die biologischen und kulturellen Ressourcen qualitäts- und verbraucherorientiert nutzen und damit auch wieder eine ökonomische Zukunftsperspektive erhalten.

3. Zuständigkeit für die Erhaltungsrichtlinien und deren Anwendung

ist die Erhaltungsleitung, sie besteht aus dem Vorstand der GEDB e.V., der Leitung des GEH - anerkannten Zuchtrings zum Erhalt der Dunklen Bienen - dieser besteht aus dem GEH-Bienenkoordinator, den GEH-Archezüchtern-Dunkle Bienen und den GEH-Rassebetreuern-Dunkle Bienen. Sie tritt mindestens einmal jährlich zusammen und erarbeitet die Erhaltungsrichtlinien für die Gestaltung der Erhaltungsarbeit, für die einheitliche Anerkennung der Erhalter und Belegstellen, sowie die Prüfung und Bewertung der Grundlagen der Erhaltung.

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