Erhaltungsrichtlinien

 
 

Richtlinien für die Erhaltung der Dunklen Bienen der GEH / GEDB e.V. und Unterzeichner


  1. 1.Grundlagen der Erhaltung


sind die heimischen / autochthonen Dunklen Honigbienen des deutschsprachigen Raumes, welche durch menschliches Handeln aus nicht nachvollziehbaren Beweggründen ausgerottet werden sollen.

Von den uns bekannten Säulen des Christlichen Abendlandes, der Zeidlerbiene, stehen wir als Natur- und Kulturerbe noch folgenden ökotypen zur Erhaltung in Verantwortung:

  1. APIS MELLIFERA MELLIFERA MELLIFERA   –> Braune Biene

  2. APIS MELLIFERA MELLIFERA LEHZENI       –> Heidebiene

  3. APIS MELLIFERA MELLIFERA NIGRA          –> Schwarze Biene

Diese sollen naturnah und unvermischt in ihren ursprünglichen Verbreitungsgebieten wieder angesiedelt werden.


  1. 2.Ziele und Aufgaben


sind die Erhaltung durch Reinzucht innerhalb noch vorhandener Infrasubspecies unter Vermeidung von Inzucht. Dabei soll die Biologie der Honigbienen berücksichtigt werden:

”Hausbienen“ sind Nutztiere aber keine Haustiere, sie können nicht domestiziert werden und sind mit der Wildform identisch.

Alle ”Zuchtmaßnahmen“, welche zur Minderung der Vitalität oder Rassenintegrität beitragen, sollten vermieden werden. Dies sind vor allem Selektionen mit dem Ziel unnatürliche Leistungssteigerungen, überzogene Sanftmut, ”Toleranz“ gegenüber invasiven Parasiten und Schädlingen, Riesenvölker durch krankhafte Pheromonüberschüsse der Königin usw. und Inzuchten wie Linien- oder Geschwisterzuchten, welche zur Erbgutverarmung, diversen Krankheistbildern und zum Verlust der überlebensfähigkeit führen.

Alle Maßnahmen sollten nach Arten- und Naturschutzgesichtspunkten durchgeführt werden, mit Berücksichtigung des Biodiversitätsabkommens von Rio – Nationale(s) Recht/Regelungen Gesetz zu dem übereinkommen vom 5. Juni 1992 über die biologische Vielfalt – BGBI. II S. 1741.(insbes. Artikel 2, Artikel 7 u. Artikel 8)

Angestrebt wird eine möglichst flächendeckende Wiederansiedlung, um das Bestäubungsverhältnis zwischen autochthonen Bienen und Blüten wieder herzustellen, die Artenvielfalt zu sichern und die entstandene Lücke in der Wildbienenpopulation wieder zu schließen.

Der Imker sollte mit einer standortgerechten Biene eine ökologische Bienenhaltung betreiben können. Das heißt, mit einer gesunden ”unverzüchteten“, robusten, der heimischen Natur angepaßten Biene, die biologischen und kulturellen Ressourcen qualitäts- und verbraucherorientiert nutzen und damit auch wieder eine ökonomische Zukunftsperspektive erhalten.


  1. 3.Zuständigkeit für die Erhaltungsrichtlinien und deren Anwendung


ist die Erhaltungsleitung, sie besteht aus dem Vorstand der GEDB e.V., der Leitung des GEH – anerkannten Zuchtrings zum Erhalt der Dunklen Bienen – dieser besteht aus dem GEH-Bienenkoordinator, den GEH-Archezüchtern-Dunkle Bienen und den GEH-Rassebetreuern-Dunkle Bienen. Sie tritt mindestens einmal jährlich zusammen und erarbeitet die Erhaltungsrichtlinien für die Gestaltung der Erhaltungsarbeit, für die einheitliche Anerkennung der Erhalter und Belegstellen, sowie die Prüfung und Bewertung der Grundlagen der Erhaltung.


  1. 4.Anerkennung und Kontrolle der Erhalter – Dunkle Bienen


Anerkannte Erhalter sollten Grundkenntnisse über Arten- und Naturschutz, sowie das Biodiversitätsabkommen von Rio besitzen. Sie sollten Kenntnisse über die Evolution, die Biologie, die besondere eiszeitliche Entwicklung der Dunklen Bienen besitzen. Damit sie ihre Tätigkeit als Bewahrer von Natur- und Kulturerbe in Biologie und Wesen der Biene im Unterschied z.B. zu Kaninchenzüchtern einordnen können.

Sie sollten als Imker mit Grundkenntnissen der Vermehrung, Königinnenaufzucht und Reinzucht vertraut sein und die Wertigkeit ihrer Arbeit mit Hilfe dieser Erhaltungsrichtlinien beurteilen können.

Zuständig für die Anerkennung ist die Erhaltungsleitung.


Voraussetzung für die Anerkennung sind:


  1. Die Mitgliedschaft in der GEDB e.V. und GEH

  2. Nachweis der Teilnahme an den Erhalterlehrgängen oder gleichwertige durch die Erhaltungsleitung anerkannten Ausbildungen.

  3. Mitglied im Herdbuch des GEH-Anerkannter Zuchtring Dunkle Bienen mit mindestens zwei ausgewiesenen Reinzuchtmüttern.

  4. Jährlicher Nachweis über Reinzucht mit Meldung an die Herdbuchführung.

  5. Eigene Aufzeichnungen über Volksgeschichte mit Kasten-Nr. und mit jeweiligen Jahresfarben, vor dem Begattungsflug nummerierte Königinnen zu führen und nach Aufforderung an die Herdbuchführung weiterzuleiten.

  6. Verwendung der Reinzuchtkarte mit Eintragungen der Belegstelle

  7. Für alle Aufzeichnungen werden einheitliche, von der Erhaltungsleitung vorgegebene Formulare verwendet.

  8. Der Erhalter verpflichtet sich, einem Beauftragten der Erhaltungsleitung auf Verlangen Einblick in seine Imkerei und Aufzeichnungen zu geben.


Erlöschen der Anerkennung:


  1. Durch schriftlichen Verzicht auf die Anerkennung

  2. Verlust der Mitgliedschaft der GEDB e.V. und/oder der GEH-Zuchtring Dunkle Bienen

  3. Abweichungen von den Voraussetzungen zur Anerkennung und deren Widerruf durch die Erhaltungsleitung.


  4. 5.Belegstellen / künstliche Besamung


In Deutschland gibt es keine für die Reinzucht der Dunklen Bienen geeigneten Belegstellen.

Wir erkennen die jeweiligen Belegstellenordnungen und Zuchtrichtlinien der anerkannten Belegstellen, bei denen wir zu Gast sind an und erklären sie für die Dauer des Belegstellenbesuches als Bestandteil dieser Richtlinien. Künstliche Besamung sind nur in Ausnahmefällen möglich und sollen durch die Erhaltungsleitung genehmigt werden. Begattungen nach der CFTM-Belegstelle benötigen zur Weiterverwendung, ebenso wie Herkünfte ohne Herdbuch, eine Vor- und Nachuntersuchung sowie die Genehmigung der Erhaltungsleitung.


  1. 6.Subspeciesbestimmungen/Erhaltungskriterien


Grundlagen einer Bewertung sind die Merkmals- und Eigenschaftsunstersuchungen


  1. des Muttervolkes zur Erzeugung von Königinnen (Ei-Spender)

  2. des Drohnenvolkes zur Erzeugung von Drohnen (Erbgut der Dohnenmutter)

  3. der zur Begattung vorgesehenen Weisel


Voraussetzung für die Empfehlung zur Erhaltungszucht sind


  1. Abstammungsnachweis oder Voruntersuchung

  2. Eigenschaftenuntersuchung

  3. Merkmalsuntersuchung/Subspecieszuordnung


Erhaltungsrichtlinien Dunkle Bienen


6.1 Abstammung


Sollte den Nachweis zweier Vorfahrensgenerationen der selben Subspecies oder eine Voruntersuchung erbringen.


6.2 Eigenschaftenuntersuchungen


sind keine Selektionsziele. Folgende Kriterien sollen Verhaltensstörungen ausschließen, welche durch Inzucht, Selektion und Kreuzungen mit entstanden sind:


SANFTMUT

ohne Rauch

ohne Abwehr

mit Rauch

ohne Abwehr

mit Rauch

kurze Abwehr

Trotz Rauch

starke Abwehr

WABENSITZ DTO.


ohne Reaktion ruhig

Läufer

Flüchter


BRUTBEGINN

Durchbrüter/Dez.

Jan.

Feb.

März


VOLKSENTWICKLUNG

schwach

normal

stark

zu stark


VERMEHRUNGSTRIEB

fehlt

Umweisler

lenkbar Schwärmer


HONIGERTRAG STAND

60 % u. weniger

80 %

100 %

120 % u. mehr


6.3 Merkmalsuntersuchung/Subspecieszuordnung


wird nach einem statistischen Verfahren (ähnlich Mulitmomentstudie) durchgeführt.

Dabei werden 50 Individuen (Bienen od. Drohnen), welche noch nicht geflogen sind, mit Laufnummern versehen und durch nachfolgende 14 Kriterien bewertet. Dies ergibt eine Aufstellung die in der Vertikalen die Laufnr. und Auswertung der Kriterien in Höchst-, Mittel-, Tiefstwerte, Zahl und % der Rassenabweichungen, sowie ges. in % aus 700 Meßpunkten die Rassenabweichung, bei Bienen im Zeitfenster der Probenentnahme, bei Drohnen den Rückschluß auf das Erbgut der Drohnenmutter ergibt. In der Horizontalen werden die Kriterien pro Laufnr. Individuum bewertet und ergeben den Eispiegel im Zeitfenster der Probenentnahme, bei den Bienen als potentielle Königinnenauswahl, bei den Drohnen die Begattungsqualität der Belegstelle. Bei der Königinnenaufzucht soll zur Bestätigung des Ergebnisses vor Stoffentnahme eine Stichprobe mit ca. 10 Bienen vorgenommen werden. Bei den Flügeln und Rüsseln werden die Originale und die Ablichtungen mit Meßpunkten dokumentiert, sind somit nachvollziehbar und stehen zu weiteren Untersuchungen zur Verfügung. Die zur Begattung vorgesehene Weisel wird nach der Zeichnung mit Nummer abgelichtete und soll mit dem Ergebnis der Merkmalsuntersuchung und den möglichen Kriterien bewertet werden.


6.4 Untersuchungsbefund


  1. beim Drohnenvolk – die Gesamtabweichung sollte unter 10 % liegen, alle Kriterien sollen im positiven Bereich des Rassendurchschnitts liegen, die Zuordnung zur Subspecies soll eindeutig sein. Die Eigenschaftenuntersuchungen sollen im mittleren Bereich liegen.

  2. beim Muttervolk – kein Kriterium soll aus dem positiven Rassenstandard fallen. Es sollen bei den Individuen noch so viele Bienen mit Null-Abweichungen vorhanden sein, daß eine Auswahl von Nachzuchtköniginnen möglich ist. Die Eigenschaftsuntersuchungen sollen im mittleren Bereich liegen.

  3. bei der zur Begattung vorgesehen Weisel sollen keine Rasseabweichungen zu erkennen sein.


6.5 Ausscheiden aus der Erhaltung


Ein Volk wird ausgeschieden, wenn unter den Bedingungen von 6.4 kein positives Ergebnis mehr zu erwarten ist. In Grenzfällen entscheidet die Erhaltungsleitung, ob ein

Rückzüchtungsversuch erfolgen soll. Es soll keine Weisel mit erkennbaren Abweichungen in einem Mutter oder Drohnenvolk verwendet werden.


Erhaltungsrichtlinien Dunkle Bienen


6.6 Die 14 Kriterien zur Merkmalsuntersuchung/Subspecieszuordnung


Es werden die rechten und linken Flügel in Gegenüberstellung untersucht. Beim Cubital-Index wird die Rechts-Links-Abweichung bewertet. Es werden die Discoidalverschiebung und der Hantelindex gemessen. über die Hinterflügel (Radialaderstummel/Knick) und die Rüssellänge erfolgt die Subspezies-Zuordnung. Es werden die Panzerzeichen, Haarlänge und Filzbindenbreite bewertet. Horizontal werden die Anzahl der Rassenabweichungen pro Lfnr.-Biene ausgewiesen. Die vertikalen Ergebnisse führen zur Gegenüberstellung folgender Diagramme:


  1. Cubital-Index rechter Flügel zu linker Flügel

  2. Discoidalverschiebung rechter Flügel zu linker Flügel

  3. Handelindex rechter Flügel zu linker Flügel

  4. Korrelation Cubitalindex – Discoidalverschiebung rechter Flügel zu linker Flügel

  5. Korrelation Hantelindex – Discoidalverschiebung rechter Flügel zu linker Flügel

  6. Rüssellänge

  7. Kreisdiagramm % / Bienen – Rassenabweichungen, Eispiegel


Es wird das Gesamtbild der Rassenintegrität und keine Gipfel gewertet, da sich diese in der Regel rechts/links unterscheiden.


6.7 Meßwerte zur Merkmalsuntersuchung:


  1. Cubital-Index

  2. A.m.lehzeni 1,0-1,5 Kl.1

  3. A.m.mellifera/nigra 1,5-2,0

  4. Einzelbiene 2,2 Kl. 2, Drohne unter 0-1,5

  5. Meßspinne nach Pfr. Herold (Imkerschule, S. 147)

  6. Cubital-Index-Abweichung rechts/links größer 2 = Disharmonie

  7. Diskoidalverschiebung im negativen Bereich, Meßspinne Kl. 22 und weniger

  8. Hantelindex unter 0,932

  9. Radialaderstummel

  10. lang A.m.lehzeni

  11. Radialaderstummel kurz A.m.mellifera

  12. Ohne Radialader – Aderknick Alpenländische Biene

  13. Rüssellänge

  14. A.m.lehzeni bis 6,0

  15. A.m.mellifera/nigra bis 6,4

  16. Panzerzeichen dunkel bis sehr dunkel, kleine Lederecken möglich

  17. Haarlänge l – lang, m – mittel bis 30 % möglich

  18. Filzbinden f – schmal, ff – mittel bis 12 % möglich

  19. Rasseabweichung pro Biene – es sollten zur Königinnenauswahl genügend 0-Abweicher vorhanden sein.



Dieser Entwurf erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit in allen Punkten. Er soll jedoch Anregung sein, für alle die sich mit diesem Thema auseinandersetzen, sich konstruktiv einzubringen. Soweit dies mit unseren Zielen vereinbar ist, werden wir die eingebrachten Anregungen aufnehmen und umsetzen.

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